1. Angebot
1.1 Der Verkäufer ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers berechtigt, Veränderungen im technischen Aufbau und in der chemischen Zusammensetzung der Produkte vorzunehmen. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass vorgenommene Veränderungen den Betriebsablauf beim Käufer wesentlich beeinträchtigten, ist der Verkäufer verpflichtet, diesen in geeigneter Weise zu unterrichten.
1.2 Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Die genannten Preise sind netto-Warenwerte ohne Umsatzsteuer und sind gültig ab Lager Oranienburg. Die Rechnungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Umsatzsteuer und Transportkosten (falls diese anfallen).
2. Auftrag
2.1 Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder – falls eine solche nicht erteilt wird – die Rechnung des Verkäufers maßgebend. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.2 Die Preise gelten ab Werk inklusive Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt EUR 50 netto. Bei Rechnungsbeträgen bis EUR 699,99 netto trägt der Käufer die Transportkosten; ab EUR 770 netto der Verkäufer, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
3. Liefer-und Zahlungsbedingungen
3.1 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir 1% Zinsen pro Monat.
3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Sie gilt auch dann als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Käufer den Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist nicht abnimmt.
3.3 Erheblich unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle vom Lieferanten des Verkäufers, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen und andere Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer und seiner Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und vor deren Verwendung erhoben werden. Wird die Ware auf dem Transport beschädigt, so hat der Käufer das Rückgriffsrecht gegen den Transportführer auszuüben. Lieferungen erfolgen immer unfrei. Bei Lieferungen in nichtdeutsche Wirtschaftsräume erfolgt Rechnungslegung nach Bestellung und Versand nach Rechnungsausgleich.
3.4 Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung zu verzögern. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Abzüge jeder Art (z.B. Fracht, Porto, Rollgeld) sind nicht gestattet. Wird ein Scheck nicht eingelöst oder kommt der Käufer mit der Zahlung einer fälligen Schuld in Rückstand, so werden sämtliche Ansprüche sofort fällig. Nachlassende Zahlungsfähigkeit berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen. Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Warenlieferungen getilgt hat. Bei Weiterveräußerung an einen Dritten gilt der Kaufpreis zur Sicherung der Forderung als an den Lieferer abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die zur Geltungsmachung unser Rechte gegen Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
4. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Oranienburg Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
4.3 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Stand der AGB: 01.07.2007
