
Maschinen- und Anlagenleasing
Immer mehr Unternehmen nutzen die Vorteile des Leasings. Hauptsächlich aus folgenden Gründen:
- Leasing erweitert Ihren Handlungsspielraum.
- Leasing heißt Investieren ohne Kapitaleinsatz
- Leasing bedeutet: Eigenkapital, Kreditlinien und auch Sicherheiten seitens der Bank bleiben bei dieser Finanzierungsalternative unberührt.
- Leasing erhält Ihre Liquidität.
Leasing und Miete
Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer übertragen wird.
Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasinggeber trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit ‘atypische’ Mietverträge. Daher ist der Begriff Mietkauf als Synonym für Leasing üblich, obwohl beim Mietkauf auch das Eigentum auf den Käufer übergeht.
Nach Ende des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert. Das Klientel von Leasingfirmen besteht hauptsächlich aus Gewerbetreibenden, jedoch ist aktuell auch eine Ausdehnung auf Privatkunden zu beobachten – besonders im Bereich des Absatzleasings (z.B. Kfz-Leasing und PC-Leasing).
Leasing ist eine Finanzierungsform bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelds zur Nutzung überlassen wird.
Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien. Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.

Vorteile für den Leasingnehmer
- Die Liquidität wird geschont (es findet jedoch ein kontinuierlicher Liquiditätsabfluss statt).
- Die Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Voraussetzung:steuerliche Zurechnung laut §39 AO des Leasing-Objekts auf den Leasinggeber unter Berücksichtigung der Leasingerlasse, die die Finanzverwaltung auf der Basis der Rechtsprechung des BFH erlassen hat. Leasing ist nur steuerlich akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers stattfindet, sonst wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten Abzahlungskauf.
- Leasing ist für ein junges Unternehmen nur sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet, damit es seine Steuerlast mindern kann. Zwar ist ein Verlustvortrag möglich, der zahlt sich aber nur aus, wenn das Unternehmen die Gewinnzone erreicht. Leasing ist nachteilig, wenn ein junges Unternehmen vor Erreichen der Gewinnzone in Insolvenz geht.
- Leasing ist bilanzneutral (kommt somit also der Kreditwürdigkeit des Unternehmens zu Gute): Steuerrechtlich einwandfreie, d. h. entsprechend den gestalteten Leasingverträgen, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber, sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Der Leasinggeber aktiviert die Leasinggegenstände als Anlage- bzw. Vermietvermögen und schreibt sie gemäß den AfA-Zeiten ab.
- Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert („Pay as you earn“-Effekt / Kostenkongruenz).
- Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
- Die Vorteile von Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
- Eine Entsorgung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer entfällt – das Leasingobjekt wird nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben.
- Evtl. geringere Einstandspreise werden in Leasingraten weitergegeben.
Nachteile für den Leasingnehmer
- Das Unternehmen muss die Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterhin zahlen (Bindung an die Vertragslaufzeit).
- Bei juristischen Streitigkeiten, z.B. aus den Bereichen Garantie und Gewährleistung kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen. Der Leasingnehmer muss u.U. Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller sozusagen „auf eigene Rechnung“ geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an den Leasinggeber ist i. d. R. nicht ohne weiteres möglich.
