Beispiel: Graffitientfernungsmaschinen

Maschinen- und Anlagenleasing

Immer mehr Unternehmen nutzen die Vorteile des Leasings. Hauptsächlich aus folgenden Gründen:

Leasing und Miete

Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer übertragen wird.

Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasinggeber trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit ‘atypische’ Mietverträge. Daher ist der Begriff Mietkauf als Synonym für Leasing üblich, obwohl beim Mietkauf auch das Eigentum auf den Käufer übergeht.
Nach Ende des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert. Das Klientel von Leasingfirmen besteht hauptsächlich aus Gewerbetreibenden, jedoch ist aktuell auch eine Ausdehnung auf Privatkunden zu beobachten – besonders im Bereich des Absatzleasings (z.B. Kfz-Leasing und PC-Leasing).

Leasing ist eine Finanzierungsform bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelds zur Nutzung überlassen wird.

Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien. Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.

Vorteile für den Leasingnehmer

Nachteile für den Leasingnehmer